Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtages haben die Möglichkeit der Landesregierung zu bestimmten Themen bis zu 7 Fragen zu stellen. Die sogenannte „Kleine Anfrage“ ist ein zentrales Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Kleine Anfragen beziehen sich immer auf ein konkretes Thema, wie etwa den Bau einer Landesstraße, Personalsituationen an Schulen, Fragen zu Feuerwehr oder Polizei oder warum eine Maßnahme nicht ergriffen wurde. Die Anfrage ist seitens der Landesregierung innerhalb von drei Wochen schriftlich zu beantworten.
Maximal sieben Fragen zu einem Thema darf ein Mitglied des Landtages in einer Kleinen Anfrage der rheinland-pfälzischen Regierung stellen. Innerhalb von drei Wochen muss die Regierung schriftlich darauf antworten. Diese Vorgaben sind in der Geschäftsordnung des Landtages Rheinland-Pfalz festgeschrieben (§ 97) festgelegt.
Nachfolgend können Sie meine parlamentarischen Anfragen sowie (soweit vorhanden) die Antworten hierauf einsehen.